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Ratgeber

Mehrweg bei Getränken erkennen: Pfand allein ist kein Beweis

Leere Getränkeverpackungen in einer Getränkekiste neben einer Tür.

Bild: KI-generiertes Symbolbild.

Eine Getränkeflasche kommt zurück in den Automaten. Das Pfand wird ausgezahlt. Für den Einkauf wirkt damit alles kreislauffähig. Trotzdem kann die Flasche anschließend zerkleinert werden, statt noch einmal als Flasche zum Abfüller zu fahren. Pfand und Mehrweg beschreiben unterschiedliche Dinge.

Die nächste Verwendung macht den Unterschied

Eine Mehrwegflasche wird für erneutes Befüllen zurückgegeben. Eine bepfandete Einwegverpackung wird nach der Rücknahme nicht als dieselbe Verpackung wieder befüllt. Ihr Material kann einer Verwertung zugeführt werden. Der Rückgabevorgang allein verrät deshalb nicht, welches System du gekauft hast. [1]

Auch das Material ist kein sicheres Erkennungszeichen. Mehrweg gibt es sowohl aus Glas als auch aus Kunststoff. Umgekehrt kann eine Glasflasche eine Einwegverpackung sein. Das Umweltbundesamt empfiehlt, auf die Kennzeichnung des Systems zu achten und Mehrweg möglichst mit kurzen Transportwegen zu verbinden. [2]

Drei Hinweise im Geschäft prüfen

Suche zuerst nach dem Regalhinweis „Mehrweg“ beziehungsweise „Einweg“. Ergänze diesen Blick durch die Angaben auf Flasche oder Etikett. Das Bundesumweltministerium nennt beide Ebenen als Orientierung beim Einkauf. [1]

Das DPG-Zeichen kennzeichnet die Teilnahme am deutschen Einwegpfandsystem. Eine solche Flasche wird durch die Pfandzahlung nicht zur Mehrwegflasche. Hinweise wie „Mehrweg“ oder „Mehrwegflasche“ liefern die passendere Information, wenn du ein wiederbefüllbares Gebinde suchst.

Als dritter Punkt hilft die Frage nach dem Rückgabeweg. Ist das Gebinde dort wieder abzugeben, wo du ohnehin einkaufst? Oder müsstest du eigens einen weiter entfernten Markt aufsuchen? Bei einem unbekannten System kann das Personal vor dem Kauf Auskunft geben.

Warum der Pfandbetrag nicht genügt

Für die meisten bepfandeten Einweggetränkeverpackungen beträgt das Pfand 25 Cent. Mehrweg wird häufig mit acht oder 15 Cent bepfandet. Es gibt jedoch abweichende Beträge. Aus „nicht 25 Cent“ lässt sich deshalb keine verlässliche allgemeine Einkaufsregel ableiten. [1]

Die Verbraucherzentrale macht außerdem auf Mischfälle aufmerksam: Eine wiederverwendbare Getränkekiste kann Einwegflaschen enthalten. Beurteile daher die einzelne Flasche und die Kiste getrennt. Ein vertrautes Kästenformat ist kein Beleg für die Art sämtlicher darin angebotenen Verpackungen. [3]

Rückgabe im Alltag organisieren

Stelle leere Mehrwegflaschen geschützt bereit und bringe sie zeitnah in den vorgesehenen Kreislauf zurück. Plane den Rückweg möglichst gemeinsam mit einem ohnehin anstehenden Einkauf. Ein System kann nur wiederbefüllen, was tatsächlich zurückkommt.

Gehe dabei nicht davon aus, dass jedes Geschäft jedes Mehrweggebinde annehmen muss. Mehrweg-Rücknahmesysteme unterscheiden sich vom Einwegpfandsystem; die Verbraucherzentrale erläutert die Bedeutung des jeweiligen Sortiments und Systems. [3] Kläre ungewöhnliche Flaschen deshalb vor dem Einkauf.

Mehrweg bleibt eine konkrete Auswahl

Wiederholte Nutzung kann den Aufwand für die Herstellung neuer Verpackungen reduzieren. Wie vorteilhaft das einzelne System ist, hängt jedoch unter anderem von Umläufen, Transporten und dem Gebinde ab. Eine beliebige schwere Flasche mit sehr langen Wegen lässt sich nicht allein mit dem Wort Mehrweg abschließend bewerten. [2]

Eine einfache Einkaufsroutine lautet daher: System erkennen, Herkunft mitprüfen, Rückgabe einplanen. Dafür braucht es keine neue Sammlung verschiedener Pfandflaschen, sondern ein Getränkesystem, das du verlässlich wieder zurückbringst.


Quellen und Einordnung

Recherche- und Bearbeitungsstand: 27. Oktober 2026. Dieser Beitrag beruht auf einer Auswertung der verlinkten Quellen; eigene Praxistests oder Interviews wurden dafür nicht durchgeführt. Beispiele sind als solche gekennzeichnet.

  1. Bundesumweltministerium: Einweg und Mehrweg im Handel unterscheiden
  2. Umweltbundesamt: Mehrwegflaschen, 16.03.2026
  3. Verbraucherzentrale: Wichtige Unterschiede beim Pfand, 21.04.2026
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