Ein Kaminfeuer wirkt auf viele Menschen wie die natürliche Alternative zum Heizen mit fossilen Brennstoffen. Das Umweltbundesamt widerspricht dieser einfachen Vorstellung: In einem am 16. Oktober 2026 veröffentlichten Erklärfilm macht die Behörde auf die Belastungen durch Holzöfen aufmerksam. Ihr am 20. Oktober aktualisierter Verbraucherratgeber ergänzt, welche Alternativen und Betriebsregeln Haushalte prüfen sollten.
Der Anlass: neue Hinweise zum Beginn der Heizsaison
Die aktuelle UBA-Veröffentlichung richtet den Blick auf Kamin- und Kachelöfen. Die Behörde erklärt, dass bei ihrer Nutzung Feinstaub entsteht und auch die Klimawirkung problematisch sein kann. Wer einen Ofen weiter betreibt, soll deshalb auf geeigneten Brennstoff, passende Geräteleistung und sachgerechte Bedienung achten. Regelmäßige Wartung und die Beratung durch das Schornsteinfegerhandwerk gehören ebenfalls dazu. Das sind Hinweise für Auswahl und Betrieb; aus dem neuen Erklärfilm folgt kein neues pauschales Kaminverbot.
Warum nachwachsend nicht automatisch klimaneutral bedeutet
Holz kann nachwachsen. Bei seiner Verbrennung wird der gespeicherte Kohlenstoff aber wieder freigesetzt. Ob diese Emissionen durch den Wald ausgeglichen werden, hängt nach den UBA-Hintergrundinformationen von dessen Kohlenstoffbilanz ab. Hinzu kommen Emissionen durch Brennstoffgewinnung, Aufbereitung und Transport. Außerdem entstehen bei der Verbrennung unter anderem Ruß und Methan.
Für die Einordnung ist eine Unterscheidung wichtig: Ein gelegentlich genutzter Wohnzimmerofen und eine automatisch beschickte Zentralheizung sind unterschiedliche Anlagen. Die UBA-Hintergrundseite beschreibt beispielsweise günstigere Verbrennungsbedingungen bei automatischer Brennstoff- und Luftzufuhr. Daraus lässt sich jedoch keine allgemeine Aussage ableiten, jede Holzheizung sei emissionsarm.
Was du bei einem vorhandenen Ofen prüfen kannst
Der aktuelle UBA-Verbraucherratgeber empfiehlt für den gelegentlichen Betrieb trockenes, unbehandeltes und für die Anlage geeignetes Holz. Die Bedienungsanleitung bleibt maßgeblich. Lass insbesondere klären, ob der Ofen zum Raum und seinem Wärmebedarf passt. Technische Verbesserungen können Emissionen vermindern; auch moderne Geräte beseitigen die Luftschadstoffe jedoch nicht vollständig.
Auch die Asche verdient Aufmerksamkeit: Nach den UBA-Hinweisen gehört sie vollständig abgekühlt in den Restmüll. Garten und Kompost sind ungeeignet, weil sich dort enthaltene Schadstoffe und Schwermetalle anreichern können. Wer die Asche als vermeintlich natürlichen Dünger verteilt, löst damit das Entsorgungsproblem nicht.
Unsere Einordnung: zuerst den Wärmebedarf ansehen
Der praktische Wert der neuen Hinweise liegt darin, zwei Entscheidungen auseinanderzuhalten: Wie lässt sich eine vorhandene Feuerstätte sachgerecht betreiben, und welche Wärmeversorgung ist langfristig sinnvoll? Verbesserte Bedienung beantwortet die erste Frage. Für die zweite braucht es einen Blick auf Gebäude, bisherigen Verbrauch und die tatsächlich verfügbaren Heizalternativen.
Das UBA rät dazu, Alternativen wie Wärmepumpe und Solarthermie zu prüfen. Welche Lösung zum eigenen Haus passt, lässt sich aus einer einzelnen Nachricht nicht ableiten. Eine unabhängige Energieberatung kann diese Prüfung mit den baulichen Voraussetzungen verbinden. Wer zur Miete wohnt, hat andere Handlungsmöglichkeiten als Eigentümerinnen und Eigentümer.
Für den Alltag folgt daraus: Ein vorhandener Ofen ist kein Anlass, zusätzlich Holz zu verbrennen, um vermeintlich das Klima zu schützen. Prüfe zuerst, ob das Feuer überhaupt gebraucht wird. Wenn es um eine größere Heizungsentscheidung geht, helfen konkrete Gebäudedaten mehr als die pauschale Einteilung in natürliche und künstliche Brennstoffe.
Quellen und Einordnung
- Umweltbundesamt: Neuer Erklärfilm zum Heizen mit Holz, veröffentlicht am 16. Oktober 2026. Nachrichtenanlass und Hinweise zu Auswahl, Betrieb und Wartung.
- Umweltbundesamt: Kaminofen – Effizienz und Alternativen, aktualisiert am 20. Oktober 2026. Verbraucherhinweise, Brennstoff und Ascheentsorgung.
- Umweltbundesamt: Fragen und Antworten zu Holzheizungen, Stand 21. April 2023. Nur für technische Begriffe und physikalische Hintergründe verwendet; ältere Förderangaben und Bestandszahlen wurden nicht übernommen.
Recherche und Quellenprüfung: 27. Oktober 2026. Die Bewertung im Abschnitt „Unsere Einordnung“ ist die redaktionelle Schlussfolgerung aus den genannten Quellen.
Bild: KI-generiertes Symbolbild. Es zeigt keine konkrete Feuerstätte und dient nicht als Installationsanleitung.
