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Ratgeber

Drucker im Homeoffice: Brauchst du ein eigenes Gerät?

Kleiner neutraler Drucker neben unbedruckten Blättern auf einem aufgeräumten Schreibtisch.

Bild: KI-generiertes Symbolbild.

Ein Formular pro Monat, gelegentlich ein Versandetikett und vor einer Besprechung mehrere Unterlagen: Druckbedarf kann sehr unterschiedlich aussehen. Ein ständig verfügbarer eigener Drucker ist bequem. Ob diese Ausstattung gebraucht wird, lässt sich aber besser aus konkreten Druckaufträgen ableiten als aus der allgemeinen Vorstellung eines vollständigen Homeoffice.

Eine typische Nutzungsphase protokollieren

Notiere über einige Wochen, was tatsächlich gedruckt werden musste: Seitenzahl, Schwarzweiß oder Farbe, Format, gewünschter Zeitpunkt und notwendige Zusatzfunktionen. Frage bei jedem Auftrag, ob Papier wirklich gebraucht wurde. Eine benötigte Scanmöglichkeit ist zunächst eine andere Anforderung als ein regelmäßiger Ausdruck.

Trenne dringende Fälle von planbaren Aufträgen. Prüfe bei erreichbaren Druckdiensten Öffnungszeiten, Dateiabgabe, Mindestpreise und den tatsächlichen Weg. Ein gemeinsamer Drucker im Haushalt kann ebenfalls eine Option sein, wenn Zugriff und Zuständigkeit geklärt sind. Die Antwort ist vom eigenen Alltag abhängig; eine allgemeine Seitenzahl als Kaufgrenze wäre dafür zu grob.

Frage bei einer externen Lösung außerdem nach dem Ablauf für fehlerhafte Ausdrucke. Bleiben Format, Rand oder Papierart unklar, kann ein kleiner Probeauftrag vor einer größeren Bestellung Aufwand vermeiden. Halte diese praktischen Erfahrungen neben den Preisen fest.

Vertraulichkeit vor Bequemlichkeit prüfen

Die Berliner Datenschutzbeauftragte weist im Homeoffice auf den Schutz personenbezogener Papierunterlagen und besonders auf Ausdrucke an gemeinsam genutzten Geräten hin. Unbefugte sollen sie nicht einsehen können. [3] Prüfe deshalb vor einer gemeinsamen oder externen Lösung, welche Inhalte überhaupt dort ausgegeben werden dürfen.

Für dienstliche Dokumente gehören betriebliche Vorgaben in diese Entscheidung. Ein öffentlich zugänglicher Druckdienst ist nicht automatisch für jeden Auftrag freigegeben. Kläre sichere Übermittlung, Abholung und den Umgang mit verbleibenden Dateien mit der zuständigen Stelle. Bei privaten Unterlagen lässt sich dieselbe praktische Frage stellen: Wer könnte vor oder nach dem Druck darauf zugreifen?

Mehr als den Kaufpreis vergleichen

Stelle einer externen Lösung die vollständigen Aufwendungen für ein eigenes Gerät gegenüber: Anschaffung, passende Verbrauchsmaterialien, Papier, Strom und vorgesehene Wartung. Ergänze Platzbedarf und Aufwand. Verwende aktuelle Angebote und realistische Mengen statt allein den beworbenen Preis je Seite.

Das Bundesumweltministerium verbindet Green IT ausdrücklich mit Energieeffizienz und Ressourcensparsamkeit sowie reparier- und recyclingfähigem Produktdesign. [4] Für die eigene Entscheidung folgt daraus keine pauschale Klimabilanz zugunsten eines Neukaufs oder Druckdienstes. Ein niedriger Stromwert allein beschreibt noch nicht Herstellung, Nutzung und spätere Behandlung des Geräts.

Umweltzeichen mit ihrem Stand lesen

Der Blaue Engel nennt für entsprechend ausgezeichnete Drucker unter anderem Anforderungen an Energiebedarf, Werkstoffe und recyclinggerechte Konstruktion. [1] Prüfe das konkrete Modell im Produktverzeichnis und lies die zugehörige Kriterienausgabe. Ein Herstellerlogo für die gesamte Marke ersetzt diesen Produktbezug nicht.

Zum Recherchezeitpunkt im Oktober 2026 ist außerdem eine neue Ausgabe DE-UZ 239 veröffentlicht. Laut Standardgeber können dafür erst ab Januar 2027 Anträge eingereicht werden. [2] Neu veröffentlicht und bereits am angebotenen Produkt nachgewiesen sind deshalb unterschiedliche Aussagen. Entscheide abschließend anhand des tatsächlichen Bedarfs: vorhandenes Gerät weiterverwenden, eine passende gemeinsame Lösung erproben oder einen begründeten Ersatz anschaffen.


Quellen und Einordnung

Recherche- und Bearbeitungsstand: 27. Oktober 2026. Dieser Beitrag beruht auf einer Auswertung der verlinkten Quellen; eigene Praxistests oder Interviews wurden dafür nicht durchgeführt. Beispiele sind als solche gekennzeichnet.

  1. Blauer Engel: Eigene Produktinformationen zu Druckern nach DE-UZ 219
  2. Blauer Engel: Neue Ausgabe DE-UZ 239 von 2026, Anträge erst ab Januar 2027
  3. Berliner Datenschutzbeauftragte: Eigene Hinweise zu vertraulichen Papierunterlagen und gemeinsam genutzten Druckern
  4. Bundesumweltministerium: Eigene Grundsätze zu Energie, Ressourcen und kreislauffähigen IT-Produkten
Redaktionelle Prüfung und Änderungen
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