E-Nummern helfen, Lebensmittelzusatzstoffe eindeutig zu benennen. Sie sind aber keine einfache Ampel für „gesund“ oder „gefährlich“. Für die Einordnung zählen der konkrete Stoff, die zugelassenen Anwendungen, die aufgenommene Menge und besondere Bedürfnisse. Ein wichtiger Fall ist inzwischen eindeutig: Titandioxid E171 ist in der EU als Lebensmittelzusatzstoff nicht mehr zugelassen.
Was sagt eine E-Nummer aus?
Zusatzstoffe erfüllen technologische Aufgaben, etwa Färben, Konservieren oder Gelieren. In der EU werden sie vor der Zulassung bewertet; die Verwendung ist an Bedingungen geknüpft. In der Zutatenliste steht gewöhnlich die Funktionsklasse zusammen mit dem Namen oder der E-Nummer. Die Kennzeichnung „Antioxidationsmittel: Ascorbinsäure“ und „Antioxidationsmittel: E300“ kann also denselben Zusatzstoff bezeichnen.
Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) erklärt das Bewertungssystem. Eine Zulassung bedeutet keine Empfehlung, möglichst viel von einem Stoff aufzunehmen. Umgekehrt ist ein chemisch klingender Name allein kein Beleg für eine Gesundheitsgefahr. Auch über den Nährwert oder die Umweltbilanz des gesamten Lebensmittels sagt eine einzelne E-Nummer wenig aus.
Ausgewählte E-Nummern richtig zuordnen
| Nummer | Stoff | Wichtige Einordnung |
|---|---|---|
| E101 | Riboflavine | Farbstoffe; nicht mit Tartrazin E102 verwechseln. |
| E102 | Tartrazin | Farbstoff mit besonderem Kennzeichnungshinweis für bestimmte Lebensmittel. |
| E171 | Titandioxid | In der EU als Lebensmittelzusatzstoff nicht mehr zugelassen. |
| E300 | Ascorbinsäure | Vitamin C; wird unter anderem als Antioxidationsmittel verwendet. |
| E322 | Lecithine | Emulgatoren; die Nummer allein garantiert keine bestimmte pflanzliche oder tierische Herkunft. |
| E440 | Pektine | Geliermittel, die aus pflanzlichen Rohstoffen gewonnen werden. |
| E950 | Acesulfam K | Süßstoff; EFSA-Bewertung und ADI wurden 2025 aktualisiert. |
| E951 | Aspartam | Süßstoff; besondere Relevanz für Menschen mit Phenylketonurie. |
Die Zuordnung von E101 und E102 lässt sich in der EFSA-Übersicht zu Lebensmittelfarbstoffen nachvollziehen. Die frühere Fassung unseres Guides hatte diese Nummern in einer Tabelle verwechselt. Eine Aufteilung in „völlig unbedenklich“ und „grundsätzlich vermeiden“ haben wir ebenfalls entfernt: Sie ließ Anwendungsbedingungen und unterschiedliche Bewertungsstände unzureichend erkennen.
E171: Warum die frühere Empfehlung überholt ist
Die EU hat die Zulassung von Titandioxid als Lebensmittelzusatzstoff durch die Verordnung (EU) 2022/63 zurückgenommen. Nach einer Übergangszeit bis zum 7. August 2022 durften entsprechende Lebensmittel nicht mehr neu nach den früheren Regeln in Verkehr gebracht werden. Für zuvor rechtmäßig in Verkehr gebrachte Ware gab es eine Abverkaufsregelung bis zum jeweiligen Haltbarkeitsdatum. Die Europäische Kommission erläutert die Regelung und ihre Übergangsfristen.
Hintergrund war die EFSA-Bewertung von 2021: Eine genotoxische Wirkung konnte nicht ausgeschlossen werden; ein sicherer täglicher Aufnahmewert ließ sich nicht festlegen. Daraus folgt keine genaue Vorhersage über ein einzelnes früher gegessenes Produkt. Es bedeutet aber klar, dass unsere alte Empfehlung, E171 „in Maßen“ zu konsumieren, keine aktuelle Orientierung für Lebensmittel in der EU mehr war. Die Regelung für Lebensmittel lässt sich nicht pauschal auf andere Produktbereiche übertragen.
Was bedeutet der ADI-Wert?
ADI steht für „Acceptable Daily Intake“, auf Deutsch akzeptable tägliche Aufnahmemenge. Gemeint ist eine Menge pro Kilogramm Körpergewicht, die nach der jeweiligen Bewertung ein Leben lang täglich ohne erkennbares Gesundheitsrisiko aufgenommen werden kann. Die EFSA definiert den ADI als toxikologischen Orientierungswert.
Der Wert ist weder ein Verzehrsziel noch eine individuell berechnete Ernährungsempfehlung. Eine einzelne Überschreitung bedeutet auch nicht automatisch eine akute Vergiftung. Für die Bewertung muss die Aufnahme aus verschiedenen Lebensmitteln zusammen betrachtet werden. Deshalb helfen Tabellen mit einer scheinbar universellen „erlaubten Portionszahl“ im Alltag nur begrenzt.
E950 und E951: Bewertungen und Grenzen auseinanderhalten
Acesulfam K: aktualisierte EFSA-Bewertung von 2025
Für Acesulfam K E950 hat die EFSA 2025 einen ADI von 15 Milligramm pro Kilogramm Körpergewicht und Tag festgelegt. Dieser ersetzt den früheren europäischen Wert von 9 Milligramm. Die geschätzte Aufnahme lag in der Neubewertung im Allgemeinen unter dem neuen ADI. Die EFSA-Zusammenfassung zu E950 beschreibt die Ergebnisse und die verwendeten Daten. Der bisherige Zahlenwert in unserem Beitrag war damit veraltet.
Aspartam: Gefahreneinstufung ist nicht gleich Alltagsrisiko
Die Internationale Krebsforschungsagentur IARC hat Aspartam 2023 wegen begrenzter Evidenz als möglicherweise krebserregend für Menschen eingestuft, Gruppe 2B. Der gemeinsame Sachverständigenausschuss von FAO und WHO, JECFA, bestätigte zugleich den ADI von 40 Milligramm pro Kilogramm Körpergewicht und Tag. Die gemeinsame WHO-Mitteilung erklärt beide Bewertungen.
Das sind unterschiedliche Fragestellungen: Die IARC beurteilt, ob ein Stoff grundsätzlich Krebs verursachen kann und wie stark die Belege dafür sind. Die Risikobewertung bezieht die Aufnahmebedingungen ein. Eine Einstufung ist deshalb keine Aussage, dass eine beliebige einzelne Portion Krebs auslöst. Für Menschen mit Phenylketonurie ist außerdem der Hinweis auf die Phenylalaninquelle entscheidend; für sie gelten besondere Anforderungen an die Ernährung.
Welche Hinweise auf der Packung sind besonders hilfreich?
Bei bestimmten Farbstoffen müssen Lebensmittel einen Hinweis auf mögliche Auswirkungen auf Aktivität und Aufmerksamkeit von Kindern tragen. Aspartam benötigt einen Hinweis auf Phenylalanin. Lebensmittel mit mehr als zehn Prozent zugesetzten mehrwertigen Alkoholen müssen auf eine mögliche abführende Wirkung bei übermäßigem Verzehr hinweisen. Die EU-Informationen zur Zusatzstoffkennzeichnung erläutern diese besonderen Angaben. Welche Vorschrift gilt, hängt vom konkreten Produkt und gegebenenfalls geregelten Ausnahmen ab.
Auch „natürlich“ beantwortet nicht jede Frage: Karmin E120 wird beispielsweise aus Insekten gewonnen. Wer tierische Bestandteile vermeiden möchte, sollte deshalb zusätzlich die Herkunft beziehungsweise eine passende Produktkennzeichnung prüfen. Bei Allergien oder einer ärztlich festgestellten Stoffwechselerkrankung sind die vollständigen Zutaten und die individuell erforderliche Ernährung maßgeblich, nicht eine allgemeine E-Nummern-Liste.
So nutzt du den Guide beim Einkauf
- Lies zunächst, welche Aufgabe der Zusatzstoff im Produkt erfüllt.
- Prüfe besondere Warnhinweise und für dich relevante Zutaten.
- Nutze aktuelle Behördeninformationen für umstrittene Stoffe.
- Beurteile das gesamte Lebensmittel: Eine kurze Zutatenliste ersetzt keinen Blick auf Nährwerte und Verwendung.
Weiterlesen: Was Zutatenlisten bei veganen Fertigprodukten zeigen und das Ressort Essen & Trinken.
Redaktionell überarbeitet am 27. Oktober 2026. Korrigiert wurden insbesondere der EU-Zulassungsstand von E171, die Verwechslung von E101 und E102, der ADI zu E950 und die pauschale Einordnung von Aspartam. Dieser Überblick ersetzt keine individuelle medizinische Ernährungsberatung. Die Originalquellen sind an den jeweiligen Aussagen verlinkt.
