kein Planet B

Ratgeber

Klimaversprechen auf Kleidung: Was die Bezugsgröße verrät

Ein gefaltetes grünes Shirt liegt neben einem unbeschrifteten Produktanhänger.

Bild: KI-generiertes Symbolbild.

Ein Anhänger verspricht weniger Emissionen, die Website nennt ein Klimaziel. Beides kann unterschiedliche Dinge meinen. Für ein Kleidungsstück ist entscheidend, worauf sich die Aussage bezieht: auf eine Faser, die Herstellung, den Transport oder einen vollständigen Produktlebensweg. Eine allgemeine grüne Gestaltung beantwortet diese Frage nicht.

Den aktuellen Rechtsrahmen berücksichtigen

Seit dem 27. September 2026 gelten in Deutschland strengere Regeln für Umweltaussagen. Das Bundesumweltministerium erläutert die Umsetzung der europäischen EmpCo-Vorgaben durch Änderungen des Wettbewerbsrechts. [2] Für die Einordnung sollte deshalb nicht allein auf ältere Werbebeispiele oder frühere Gerichtsurteile zurückgegriffen werden.

Der aktuelle UWG-Anhang nennt unter anderem unzulässige allgemeine Umweltaussagen ohne nachgewiesene anerkannte hervorragende Umweltleistung. Er erfasst außerdem Aussagen über ein gesamtes Produkt, wenn sie tatsächlich nur einen bestimmten Aspekt betreffen. [1] Ein Vorteil einer einzelnen Verpackung darf damit nicht ohne Weiteres als umfassender Vorteil des Kleidungsstücks erscheinen.

Die Vergleichsgröße finden

Bei einer Angabe wie weniger Treibhausgase braucht es eine nachvollziehbare Referenz. Wird mit einer älteren Version desselben Produkts, einer durchschnittlichen Faser oder einem anderen Verfahren verglichen? Welche Menge erfüllt dabei dieselbe Aufgabe? Ohne diese Angaben bleibt ein Prozentwert schwer einzuordnen.

Prüfe außerdem den betrachteten Lebensweg und die Datengrundlage. Das GHG Protocol unterscheidet Standards für Unternehmen und Wertschöpfungsketten von einem Produktstandard, der Lebenszyklusemissionen eines Produkts betrachtet. [3] Eine Verbesserung der Unternehmensbilanz lässt sich deshalb nicht automatisch als identische Einsparung jedes einzelnen Shirts darstellen.

Notiere bei der Recherche den genauen Wortlaut und seinen Ort: Anhänger, Produktseite oder allgemeiner Unternehmensbericht. Erst damit wird sichtbar, ob die Erläuterung tatsächlich zum angebotenen Kleidungsstück gehört oder nur eine andere Aktivität des Unternehmens beschreibt.

Kompensation ist keine Produkteigenschaft

Nummer 4c des UWG-Anhangs verbietet gegenüber Verbraucherinnen und Verbrauchern bestimmte Aussagen, die sich auf Treibhausgaskompensation gründen und einem Produkt neutrale, verringerte oder positive Auswirkungen hinsichtlich seiner Treibhausgasemissionen zuschreiben. [1] Eine solche Aussage wird also nicht allein dadurch zulässig, dass ihre Kompensation an anderer Stelle ausführlicher erklärt wird.

Davon zu unterscheiden sind nachvollziehbare Informationen darüber, welche Emissionen in der Lieferkette tatsächlich vermindert wurden. Auch hier müssen Umfang und Bezug stimmen. Ein künftig angestrebter Wert ist zudem ein Ziel und kein bereits erreichtes Ergebnis.

Eine Aussage in konkrete Fragen übersetzen

Ein fiktives Beispiel betrachtet ein Shirt, dessen Anhänger eine Verringerung bei einem Färbeschritt nennt. Für die Bewertung werden das beschriebene Verfahren, der Vergleich und der erfasste Produktionsanteil gesucht. Fehlen Daten zu anderen Lebensphasen, wird daraus keine vollständige Produktbilanz konstruiert.

Bewahre bei Bedarf die konkrete Produktinformation mit Datum auf und frage den Anbieter gezielt nach der Bezugsgröße. Eine fehlende Antwort ist eine Informationslücke, noch keine selbst bewiesene Rechtsverletzung. Für eine Kaufentscheidung ist ein eng gefasster, überprüfbarer Sachverhalt nützlicher als eine umfassende Klimazusage ohne nachvollziehbaren Umfang.


Quellen und Einordnung

Recherche- und Bearbeitungsstand: 27. Oktober 2026. Dieser Beitrag beruht auf einer Auswertung der verlinkten Quellen; eigene Praxistests oder Interviews wurden dafür nicht durchgeführt. Beispiele sind als solche gekennzeichnet.

  1. Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb: Anhang zu § 3 Absatz 3, Nummern 4a bis 4c
  2. Bundesumweltministerium: Regeln gegen Greenwashing seit September 2026
  3. GHG Protocol: Unterscheidung von Produkt- und Unternehmensstandards
Redaktionelle Prüfung und Änderungen
  • : Inhaltliche Endkontrolle.