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Ratgeber

Versiegelte Flächen erkennen: Was im eigenen Hof möglich ist

Gepflasterte Hoffläche mit Kiesfugen neben einem bepflanzten Bodenstreifen.

Bild: KI-generiertes Symbolbild.

Ein gepflasterter Hof kann praktisch sein und zugleich Regenwasser rasch in Richtung Ablauf schicken. Manche Flächen werden nur selten benutzt und könnten anders gestaltet werden. Ob eine Entsiegelung sinnvoll ist, lässt sich jedoch nicht allein anhand der sichtbaren Steine entscheiden. Unterbau, Nutzung und Wasserweg müssen gemeinsam betrachtet werden, besonders unmittelbar neben Gebäuden.

Was unter Versiegelung zu verstehen ist

Das Umweltbundesamt beschreibt Versiegelung als Abdeckung des Bodens, durch die Luft- und Wasseraustausch eingeschränkt werden. Neben Asphalt und Beton können auch Pflaster oder andere Befestigungen den Boden ganz oder teilweise versiegeln. Selbst nach einer Entsiegelung sind frühere Bodenfunktionen nicht sofort vollständig wiederhergestellt. [1] Eine offen aussehende Oberfläche ist daher kein ausreichender Nachweis für gute Versickerung.

Zeichne zunächst einen einfachen Bestandsplan. Markiere Türen, Kellerfenster, Lichtschächte, Abläufe und bekannte Leitungen. Notiere, welche Wege regelmäßig begangen oder befahren werden und wo notwendige Zufahrten liegen. Eine Fläche für Feuerwehr, Müllabfuhr oder barrierefreien Zugang kann nicht ohne Prüfung in ein Beet verwandelt werden.

Volle und teilweise Entsiegelung unterscheiden

Die Berliner Regenwasseragentur erläutert, dass undurchlässige Beläge vollständig entfernt oder durch teilweise durchlässige Befestigungen ersetzt werden können. Bei einem Belagswechsel kann auch eine Anpassung des Unterbaus erforderlich sein. [2] Ein Produkt mit breiten Fugen auf einem ungeeigneten Aufbau liefert deshalb keine automatische Lösung.

Für die Planung nennt die Agentur unter anderem künftige Nutzung, Altlasten, Leitungsauskunft und städtebauliche Anforderungen. [2] Kläre solche Fragen vor einem Rückbau. Bei unbekannten Auffüllungen oder möglichen Schadstoffen muss die zuständige Bodenschutzstelle beziehungsweise ein Fachbetrieb einbezogen werden. Ein unkontrollierter Aushub ist kein geeigneter erster Test.

Wasser darf kein neues Problem verursachen

Lass Bodenverhältnisse und Entwässerung fachlich beurteilen. Wohin gelangt Wasser bei gewöhnlichem Regen, und welchen Weg nimmt es, wenn die Aufnahmefähigkeit überschritten ist? Hauseingang, Keller und Nachbargrundstück dürfen nicht zum ungeplanten Überlaufbereich werden. Veränderungen am Gefälle, an Abdichtung oder Abläufen sind keine bloße Gartenkosmetik.

Die Berliner Wasserbetriebe weisen bei Versickerung auf den Verschmutzungsgrad des Niederschlagswassers und besondere Anforderungen in Wasserschutzgebieten hin. Erlaubnisfreie Lösungen sind an Bedingungen geknüpft. [3] Diese Berliner Hinweise ersetzen keine Prüfung der örtlich geltenden Anforderungen. Kläre Zuständigkeit und Verfahren bei Wasserbehörde und Entwässerungsbetrieb deines Standorts, bevor gesammeltes Wasser gezielt in den Boden geleitet wird.

Den Auftrag bis zur Pflege durchdenken

Ein belastbares Angebot sollte Rückbau, Umgang mit Material, Bodenaufbau, Wasserführung und zukünftige Nutzung beschreiben. Frage nach Pflege und Reinigung eines vorgesehenen Belags und nach erforderlichen Kontrollen. Lass dir erläutern, welche Wirkung erwartet wird und wo die Grenzen liegen.

Dokumentiere anschließend die tatsächlich veränderte Fläche. Eine Gebührenreduzierung oder Förderung muss separat nach den aktuellen örtlichen Bedingungen geprüft werden und sollte nicht vorab als sichere Finanzierung eingeplant sein. Der praktische Maßstab ist eine dauerhaft nutzbare Fläche mit nachvollziehbarem Wasserweg. Weniger sichtbare Pflastersteine allein reichen für dieses Ergebnis nicht aus.


Quellen und Einordnung

Recherche- und Bearbeitungsstand: 27. Oktober 2026. Dieser Beitrag beruht auf einer Auswertung der verlinkten Quellen; eigene Praxistests oder Interviews wurden dafür nicht durchgeführt. Beispiele sind als solche gekennzeichnet.

  1. Umweltbundesamt: Bodenversiegelung, aktualisiert März 2026
  2. Berliner Regenwasseragentur: Planung von Voll- und Teilentsiegelung
  3. Berliner Wasserbetriebe: Hinweise zur Niederschlagsversickerung
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