Ob zu Weihnachten, als Geburtstagspräsent oder zwischendurch – kleine Aufmerksamkeiten kräftigen die Beziehungen zu Kund:innen, Mitarbeitenden oder Geschäftspartner:innen. Entscheidest du dich für nachhaltige Geschenke, machst du nebenbei die Welt ein kleines bisschen besser, zeigst, wofür dein Unternehmen steht – und bringst mit ausgefallenen Ideen die Augen zum Glänzen.
Mit welchen Geschenken von Kein Planet B du deinen Kund:innen oder Mitarbeitenden eine Freude machen kannst und was es zu beachten gilt, wenn du diese steuerlich absetzen möchtest: Das erfährst du im Folgenden!
Inhaltsverzeichnis
Was verschenken? Das sind unsere beliebtesten Produkte!
Ein Anlass steht vor der Tür und du würdest deinem Team gerne etwas zukommen lassen. Ein nachhaltiges Geschenk soll es sein, das auf jeden Fall – aber welches? Gerne verraten wir dir hier, welche Präsente andere Unternehmen häufig bei Kein Planet B bestellen:
- Sets: Unsere Zero-Waste-Sets zeigen auf stilvolle Weise, wie einfach ein umweltfreundlicher Alltag sein kann. Gepackt mit klassischen Haushaltshelfern oder hochwertigen Seifen, Cremes und Badezusätzen in Naturkosmetikqualität – sieht edel aus und verführt mit herrlichen Düften.Natürlich kannst du ein solches Präsentset auch individuell zusammenstellen – schreibe uns eine Mail und wir melden uns bei dir, um alles andere abzuklären. Auf Wunsch inklusive nachhaltiger Geschenkverpackung (Kraftpapiertüten) und Grußkarte.
- Gutscheine: Jeder kann sich aussuchen, was er oder sie am liebsten mag – Gutscheine kommen immer gut an! Von einem umweltfreundlichen Shop ermuntern sie zudem zu einem nachhaltigeren Leben.
- Trinkflaschen: Rund 723 PET-Flaschen im Jahr – so viele könnte jeder deiner Mitarbeitenden oder Geschäftspartner sparen. Außerdem sehen unsere Glas- und Edelstahlflaschen richtig gut aus und ermutigen zum regelmäßigen Trinken.
Exkurs: Gesetzliche Voraussetzungen – was sind die Grenzen?
Gerne würdest du Mitarbeiter*:nnen, Kund:innen oder Geschäftspartner:innen mit kleinen Präsenten deine Wertschätzung zeigen – weißt aber nicht, welche steuerlichen Voraussetzungen gelten? Diese variieren je nach Beschenktem. Möchtest du Steuervorteile nutzen, gilt es außerdem, Grenzen und Regeln zu beachten. Welche das sind, erfährst du hier.
Geschenke an Mitarbeitende
Möchtest du deinen Mitarbeitenden eine Aufmerksamkeit zukommen lassen, stehen dir hier drei Möglichkeiten zur Wahl, deine Ausgaben steuerlich geltend zu machen:
Persönlicher Anlass
Geschenke bis 60 Euro sind absetzbar, wenn du sie deinen Mitarbeitenden zu einem konkreten und persönlichen Anlass überreichst. Letzteres ist besonders wichtig, betriebliche Gründe zählen hier nicht. Zu persönlichen Anlässen gehören zum Beispiel:
- Mitarbeiterjubiläen
- Geburtstage
- Trauungen
- Geburt eines Kindes
- Promotion
- Rückkehr aus der Elternzeit
- Beförderung
Für den Beschenkten gilt das Präsent als Einnahme – und muss als solche in der Steuererklärung angegeben und verrechnet werden. Es sei denn, du führst nach § 37b EStG eine Pauschalsteuer von 30 Prozent des Geschenkwerts an das Finanzamt ab.
Und was, wenn es in einem Monat mehrere Anlässe gibt? Das ist kein Problem. Auch die 44-Euro-Grenze für monatliche Sachzuwendungen bleibt durch solche Zuwendungen unangetastet.
Monatliche Geschenke
Mit einer Grenze bis 44 Euro kannst du deinen Mitarbeitenden jeden Monat sozialversicherungs- und steuerfreie Präsente zukommen lassen – toll, um die Motivation aufrechtzuerhalten oder Wertschätzung auszudrücken.
Achtung: Der Wert aller Präsente wird am Ende des Monats zusammengerechnet. Nicht ausgeschöpfte Beträge lassen sich nicht auf den Folgezeitraum übertragen.
Präsente im Rahmen von Betriebsfeiern
Es steht eine betriebliche Feier an? Etwa zu Weihnachten oder zum Unternehmensjubiläum? In einem solchen Rahmen kannst du Mitarbeitenden Geschenke im Wert von jeweils 110 Euro steuerfrei zukommen lassen.
Wichtig: Der Festaspekt spielt hier eine wichtige Rolle und muss über die Geschenkverteilung hinausgehen – er braucht einen „geselligen Charakter“! Das ist zum Beispiel der Fall, wenn es Musikvorführungen gibt, Vorträge oder Speisen und Getränke.
Geschenke an Geschäftspartner:innen
Kleine Aufmerksamkeiten bringen dich bei Geschäftspartner:innen in Erinnerungen – und sind bis 35 Euro pro Jahr und Person als Betriebskosten abzugsfähig. Kleinunternehmer:innen sollten sich am Brutto-Betrag orientieren; führst du Vorsteuer ab, darf der Nettobetrag des Geschenkes bei 35 Euro liegen.
Um den steuerlichen Vorteil auszuschöpfen, musst du diese Grenze unbedingt beachten! Kostet das Geschenk einen Cent mehr, ist die Absetzbarkeit dahin und sogar die Umsatzsteuer lässt sich nicht mehr als Vorsteuer anrechnen.
Wichtig: Der Wert aller Präsente eines Jahres wird zusammengerechnet! Behalte bei der Auswahl des Weihnachtsgeschenkes also das Geburtstagspräsent im Hinterkopf. Und: Du darfst keine Gegenleistung erwarten, es muss sich um eine unentgeltliche Zuwendung an die empfangende Person handeln.
Geschenke an Kund:innen
Genauso wie für Geschäftspartner*innen gilt auch für Kund:innen der jährliche Freibetrag von 35 Euro – inklusive aller obig genannten Voraussetzungen. Interessant: Geschenke bis 10 Euro müssen gar nicht versteuert werden.
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